Antragstellung auch jetzt auch digital möglich

Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz können an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 16.04.2010. Bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe ohne Leihgebühr. Werden die Einkommensgrenzen überschritten, ist die Ausleihe gegen Leihgebühr möglich. Es werden Bücher in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.
Wer im kommenden Schuljahr 2026/2027 an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen möchte, kann dafür noch bis zum 16. März 2026 einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen. Dieser Antrag, den unsere Schülerinnen und Schüler mit dem Halbjahreszeugnis erhielten, muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.
- Infobrief der Kreisverwaltung (Ausleihe ohne Gebühr)
- PDF-Antragsvordruck (Ausleihe ohne Gebühr)
- Merkblatt des Landes (Ausleihe ohne Gebühr)
Hier können Sie den Antrag innerhalb der Antragsfrist ganz bequem online stellen:
Hinweis: Der Anmeldezeitraum für die Schulbuchausleihe gegen Gebühr folgt später in der Zeit vom 8. Mai bis 2. Juni 2026. Die dazu erforderlichen Freischaltcodes werden in den Schulen bis spätestens 8. Mai 2026 an die Schülerinnen und Schüler verteilt.
Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit
Liebe Eltern,
im Schuljahr 2010/11 wird für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule ein Ausleihsystem für Lernmittel eingeführt, das das bisher etablierte System der Lernmittelgutscheine ablöst.
Ihr Kind kann entweder an der unengeltlichen oder an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen.
Die Teilnahme an der unentgeltlichen (kostenfreien) Schulbuchausleihe ist nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze möglich.
Wer bekommt Lernmittel unentgeltlich geliehen?
Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben Schülerinnen und Schüler, sofern das gemeinsame Einkommen (eigenes und das der Sorgeberechtigten) folgende Einkommensgrenzen unterschreitet:
| der Eltern* | eines Elternteils | |
| ein Kind | 26.500 € | 22.750 € |
| zwei Kinder | 30.250 € | 26.500 € |
| drei Kinder | 34.000 € | 30.250 € |
| vier Kinder | 37.750 € | 34.000 € |
| zzgl. für jedes weitere Kind | 3.750 € | |
*bzw. eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder mit einem Partner zusammenlebt.
Genauere Angaben zur Berechnung des Einkommens und den Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit selbst finden Sie in dem Elterninformations- und Merkblatt Schulbuchausleihe 2010 (Abgabefrist: 15.03.2010!).
Weitere Informationen auf www.lmf-online.rlp.de.
Liebe Eltern,
im Schuljahr 2010/11 wird für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule ein Ausleihsystem für Lernmittel eingeführt, das das bisher etablierte System der Lernmittelgutscheine ablöst.
Ihr Kind kann entweder an der unengeltlichen oder an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen.
Die Teilnahme an der unentgeltlichen (kostenfreien) Schulbuchausleihe ist nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze möglich.
Wer bekommt Lernmittel unentgeltlich geliehen?
Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben Schülerinnen und Schüler, sofern das gemeinsame Einkommen (eigenes und das der Sorgeberechtigten) folgende Einkommensgrenzen unterschreitet:
| der Eltern* | eines Elternteils | |
| ein Kind | 26.500 € | 22.750 € |
| zwei Kinder | 30.250 € | 26.500 € |
| drei Kinder | 34.000 € | 30.250 € |
| vier Kinder | 37.750 € | 34.000 € |
| zzgl. für jedes weitere Kind | 3.750 € | |
*bzw. eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder mit einem Partner zusammenlebt.
Genauere Angaben zur Berechnung des Einkommens und den Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit selbst finden Sie in dem Elterninformations- und Merkblatt Schulbuchausleihe 2010 (Abgabefrist: 15.03.2010!).
Weitere Informationen auf www.lmf-online.rlp.de.









