Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit
Liebe Eltern,
im Schuljahr 2010/11 wird für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule ein Ausleihsystem für Lernmittel eingeführt, das das bisher etablierte System der Lernmittelgutscheine ablöst.
Ihr Kind kann entweder an der unengeltlichen oder an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen.
Die Teilnahme an der unentgeltlichen (kostenfreien) Schulbuchausleihe ist nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze möglich.
Wer bekommt Lernmittel unentgeltlich geliehen?
Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben Schülerinnen und Schüler, sofern das gemeinsame Einkommen (eigenes und das der Sorgeberechtigten) folgende Einkommensgrenzen unterschreitet:
der Eltern* | eines Elternteils | |
ein Kind | 26.500 € | 22.750 € |
zwei Kinder | 30.250 € | 26.500 € |
drei Kinder | 34.000 € | 30.250 € |
vier Kinder | 37.750 € | 34.000 € |
zzgl. für jedes weitere Kind | 3.750 € |
*bzw. eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder mit einem Partner zusammenlebt.
Genauere Angaben zur Berechnung des Einkommens und den Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit selbst finden Sie in dem Elterninformations- und Merkblatt Schulbuchausleihe 2010 (Abgabefrist: 15.03.2010!).
Weitere Informationen auf www.lmf-online.rlp.de.