Schulbücher kostenfrei ausleihen

On 31. Januar 2026, in Service, by Ralf Breuer

Antragstellung auch jetzt auch digital möglich

Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz können an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 16.04.2010. Bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe ohne Leihgebühr. Werden die Einkommensgrenzen überschritten, ist die Ausleihe gegen Leihgebühr möglich. Es werden Bücher in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.

Wer im kommenden Schuljahr 2026/2027 an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen möchte, kann dafür noch bis zum 16. März 2026 einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen. Dieser Antrag, den unsere Schülerinnen und Schüler mit dem Halbjahreszeugnis erhielten,  muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.

Hier können Sie den Antrag innerhalb der Antragsfrist ganz bequem online stellen:

Hinweis: Der Anmeldezeitraum für die Schulbuchausleihe gegen Gebühr folgt später in der Zeit vom 8. Mai bis 2. Juni 2026. Die dazu erforderlichen Freischaltcodes werden in den Schulen bis spätestens 8. Mai 2026 an die Schülerinnen und Schüler verteilt.

Comments are closed.