Hier die neuen Schulbuchlisten für das nächste Schuljahr
* Bitte beachten Sie ab Klassenstufe 7 die Differenzierung nach Berufsreifezweig (…BR) und Sekundar 1-Abschluss (…S1). Achten Sie auch darauf, dass Sie die Bücher für die richtigen Wahlpflichtfächer bestellen.
Erläuterungen zu den Bücherlisten:
Folgende Bücher benötigen nur die Schülerinnen und Schüler die in der entsprechenden Lerngruppe sind, bzw. die das entsprechende Wahlpflichtfach belegen:
- ETH = Ethik
- ER = evangelische Religion
- KR = katholische Religion
- DaZW = Deutsch als Zweitsprache
- FRZ = Französisch
- TuN = Technik und Naturwissenschaften
- HuS = Hauswirtschaft und Sozialwesen
- WuV = Wirtschaft und Verwaltung
- KüGS = Künstlerisches Gestalten im Sekundarbereich
- KüGB = Künstlerisches Gestalten im Berufsreifezweig
Bestellungen im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr sind in der Zeit vom 26. Mai bis zum 26. Juni möglich.
Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule einen Elternbrief mit Informationen zur Ausleihe gegen Gebühr. Der Elternbrief enthält für jede Schülerin und jeden Schüler einen individuellen Freischaltcode, der für die Anmeldung zur Schulbuchausleihe benötigt wird.
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zur entgeltlichen Ausleihe erfolgt über das von Ihnen eingerichtete Benutzerkonto. Bei der Anmeldung muss die Teilnahme an der Schulbuchausleihe verbindlich erklärt werden; ferner ist hier eine Einzugsermächtigung für das Entgelt vorgesehen.
Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zu dem Ausleihverfahren angemeldet hat, muss seine Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen!
In Einzelfällen, z. B. bei einem nachträglich erfolgten Schulwechsel, sind Ausnahmen möglich. Wenden Sie sich in diesen Fällen an den zuständigen Schulträger, d.h. in unserem Falle die Kreisverwaltung Ahrweiler. –> Info Kreis Ahrweiler
Weitere Informationen zum System der Schulbuchausleihe gibt’s auf www.lmf-online.rlp.de
–> Hier geht’s direkt zum Benutzerkonto: Elternportal
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
in den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Fragen zu den Themen Schülertransport und Schulbuchausleihe.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir hierzu leider noch keinerlei Auskünfte geben können, da wir selbst keine aktuellen Informationen haben.
Wir wissen lediglich, dass die verantwortlichen Stellen des Landes bzw. des Kreises hier mit Hochdruck an Lösungen arbeiten.
Einigen Eltern wurde offenbar bereits vor der Flutkatastrophe ein Abholtermin für Schulbücher an unserer Schule mitgeteilt. Dieser ist hinfällig: Alle bei uns gelagerten Schulbücher wurden beim Hochwasser zerstört und Ersatz wurde bisher nicht geliefert.
Sobald wir Näheres wissen, werden wir Sie informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung
Generelle Information zu fehlenden Materialien
Durch großzügige Spendenaktionen verschiedenster Art ist es uns möglich, Schüler/innen, deren schulische Ausrüstung durch die Flut ganz oder zum Teil zerstört wurde, diese zu ersetzen.
Familien, die hiervon betroffen sind, müssen solche Dinge vor dem Schulstart nicht selbst neu anschaffen.
Wir haben inzwischen genügend Spenden, um hier in der ersten Schulwoche alle Schüler/innen, denen notwendige Materialien fehlen, wieder entsprechend zu versorgen.
Für den Fall, dass Ihr Kind eine komplett neue Ausstattung (inklusive Schulranzen und Mäppchen) benötigt, nehmen Sie bitte möglichst vorab per Mail mit Frau Krug Kontakt auf, die dankenswerterweise hier die Organisation übernommen hat:
krug@boeselager-realschule.de
Wenn nur einzelne Gegenstände fehlen, ist das nicht notwendig. Diese werden an den ersten Tagen in den einzelnen Klassen je nach Bedarf verteilt.
Wer noch einen Antrag zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe für das im Sommer beginnende Schuljahr 2018/2019 stellen möchte, sollte sich beeilen.
Die Annahmefrist endet am –> 15. März 2018
Wer bekommt Lernmittel unentgeltlich geliehen?
Anspruch auf kostenfreie Ausleihe im Rahmen der Lernmittelfreiheit haben Schülerinnen und Schüler,
- wenn sie im Haushalt beider unterhaltspflichtiger Eltern leben und das gemeinsame Einkommen der Schülerin, des Schülers und der Eltern 26.500 Euro im Jahr nicht übersteigt,
- wenn sie im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Sorgeberechtigten leben und das gemeinsame Einkommen von Kind und Sorgeberechtigtem 22.750 Euro nicht übersteigt,
- wenn sie im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Sorgeberechtigten wohnen, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – zusammen lebt; auch in diesem Fall darf das gemeinsame Einkommen von Kind, Sorgeberechtigtem und Partnerin oder Partner 26.500 Euro nicht übersteigen,
- wenn sie nicht im Haushalt eines Sorgeberechtigten leben und ihr eigenes Einkommen zusammen mit den Einkünften der oder des Sorgeberechtigten, in deren Haushalt sie zuletzt lebten, die zuvor genannten Grenzen nicht übersteigt,
- wenn sie in einer anderen Familie leben, die Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit Vollzeitpflege (§§ 27, 33 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) hat, oder in einem Heim oder sonstigen betreuten Wohnform (§§ 27, 34 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) leben und ihr eigenes Einkommen 19.000 Euro nicht übersteigt.
Für jedes weitere Kind im Haushalt, für das Kindergeld, -zuschuss oder -zulage (zum Zeitpunkt der Antragstellung) gezahlt wird, erhöht sich die Einkommensgrenze um 3.750 Euro. Dies gilt auch, wenn das Kind nicht im Haushalt wohnt.
Die Antragsformulare wurden bereits an alle Schüler der kreiseigenen Schulen ausgehändigt. Wer noch kein Formular erhalten hat, kann dies in den Schulsekretariaten oder bei der Kreisverwaltung erhalten. Alternativ ist hier ein Download möglich…
Weitere Informationen auf www.lmf-online.rlp.de.
Es gibt zwei Arten der Ausleihe: erstens die ohne Gebühr auf Antrag, zweitens die mit Gebühr.
- Die erste, ohne Gebühr, ist für Schüler bestimmt, deren Eltern ein geringes Einkommen haben. Eltern, die noch an dieser Schulbuchausleihe teilnehmen möchten, müssen den Antrag bis zum Stichtag 15. März abgegeben haben.
- Der Anmeldezeitraum für die Teilnahme mit Gebühr folgt später, nämlich vom 14. Mai bis 1. Juni 2018. Die dazu erforderlichen Freischaltcodes werden in den Schulen bis spätestens 11. Mai 2018 an die Schüler verteilt.
Bestellung der Bücher im externer LinkElternportal: 14.05. – 01.06.2018
Abbuchung des Leihentgelts: i. d. R. 01.11.2018
Info: Im laufenden Schuljahr 2017/2018 haben 4.460 der insgesamt 5.880 Schüler der weiterführenden Schulen des Kreises an der Schulbuchausleihe teilgenommen. Das entspricht in etwa 76 Prozent. Im vorherigen Schuljahr 2016/2017 lag die Teilnahmequote noch bei 75 Prozent. Im jetzt laufenden Schuljahr haben 1.073 Schüler Anspruch auf die kostenlose Ausleihe; das sind gut 24 Prozent aller Teilnehmer.