Elternbrief zur Nachmittagsbetreuung
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
auch in diesem Jahr bietet die Philipp Freiherr von Boeselager Realschule plus eine fakultative (freiwillige) Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag für die Schüler der Orientierungsstufe an. Hierbei können Sie, je nach Bedarf oder Interesse, Ihr Kind an einem oder auch an mehreren Tagen bis 15.00 bzw. bis 16.00 Uhr zu einem freiwilligen Nachmittagsangebot anmelden.
Natürlich besteht für Ihr Kind auch die Möglichkeit der Einnahme eines warmen Mittagessens.
Nachfolgend sehen Sie die Nachmittagsangebote, zu denen Sie Ihr Kind anmelden können.
Wichtig:
Bei den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 6 haben die Anmeldungen für den Förderunterricht Vorrang. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 werden erst nach denHerbstferien anhand der erfolgten Diagnostik und der ersten Beobachtungen ggf. für den Förderunterricht empfohlen.
Egal, ob Sie sich für eine Nachmittagsbetreuung entscheiden oder nicht, geben Sie bitte Ihrem Kind den anhängenden Elternbriefabschnitt so bald wie möglich (spätestens bis zum Montag, 20.08.12) ausgefüllt und unterschrieben in die Schule mit. Sobald alle Elternbriefabschnitte eingesammelt sind, werden die Gruppen eingeteilt. Sie erhalten dann über Ihr Kind eine Rückmeldung.
Unterrichtsausfall am Nachmittag
Sollte ein Lehrer, der am Nachmittag eingesetzt ist, den Unterricht nicht halten können (Erkrankung, Fortbildung, Klassenfahrten u. ä.), fällt dieser Förderunterricht bzw. diese Arbeitsgemeinschaft aus. Grundsätzlich findet aber immer eine Hausaufgabenbetreuung bis 16 Uhr statt. Somit ist gewährleistet, dass auch die vom Unterrichtsausfall betroffenen Kinder – falls erforderlich – in der Schule bis 16 Uhr betreut werden können. Natürlich darf Ihr Kind in einem solchen Fall auch vorzeitig nach Hause. Wenn der Nachmittagsunterricht ausfällt, weiß Ihr Kind das in der Regel mindestens einen Tag vorher und kann Ihnen die Information weitergeben. Sollte es für Ihr Kind nicht möglich sein, vorzeitig nach Hause kommen zu können, darf es selbstverständlich – wie oben erwähnt – an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen.
Fehlzeiten von Schülern am Nachmittag
Grundsätzlich gilt, dass durch die erfolgte Anmeldung die Teilnahme an den Nachmittagsangeboten mindestens für ein Schulhalbjahr verpflichtend ist und nur in Krankheitsfällen entschuldigt werden kann. Um eine effektive Förderung bzw. Betreuung zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Teilnahme unbedingt erforderlich.
Falls Ihr Kind dennoch einmal nicht an einer Nachmittagsveranstaltung teilnehmen kann, bitten wir Sie, es rechtzeitig vorher zu entschuldigen. Es ist in der Vergangenheit einige Male vorgekommen, dass wir vermisste Schüler auf dem gesamten Schulgelände gesucht haben, da sie nicht in der angemeldeten Lerngruppe erschienen sind. Im Nachhinein stellte sich dann heraus, dass die betreffenden Schüler aus privaten Gründen nicht teilnehmen konnten. Wir nehmen unseren Betreuungsauftrag und unsere Aufsichtspflicht sehr ernst, sind dabei aber auf Ihre Mithilfe angewiesen. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir Schüler, die mehrmals unentschuldigt am Nachmittag fehlen, von einer weiteren Teilnahme ausschließen müssen.
Weitere Infos zur Nachmittagsbetreuung an unserer Schule finden Sie unter dem Menüpunkt “Nachmittagsbetreuung”