Wer noch einen Antrag zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe für das im Sommer beginnende Schuljahr 2018/2019 stellen möchte, sollte sich beeilen.
Die Annahmefrist endet am –> 15. März 2018
Wer bekommt Lernmittel unentgeltlich geliehen?
Anspruch auf kostenfreie Ausleihe im Rahmen der Lernmittelfreiheit haben Schülerinnen und Schüler,
- wenn sie im Haushalt beider unterhaltspflichtiger Eltern leben und das gemeinsame Einkommen der Schülerin, des Schülers und der Eltern 26.500 Euro im Jahr nicht übersteigt,
- wenn sie im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Sorgeberechtigten leben und das gemeinsame Einkommen von Kind und Sorgeberechtigtem 22.750 Euro nicht übersteigt,
- wenn sie im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Sorgeberechtigten wohnen, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – zusammen lebt; auch in diesem Fall darf das gemeinsame Einkommen von Kind, Sorgeberechtigtem und Partnerin oder Partner 26.500 Euro nicht übersteigen,
- wenn sie nicht im Haushalt eines Sorgeberechtigten leben und ihr eigenes Einkommen zusammen mit den Einkünften der oder des Sorgeberechtigten, in deren Haushalt sie zuletzt lebten, die zuvor genannten Grenzen nicht übersteigt,
- wenn sie in einer anderen Familie leben, die Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit Vollzeitpflege (§§ 27, 33 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) hat, oder in einem Heim oder sonstigen betreuten Wohnform (§§ 27, 34 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) leben und ihr eigenes Einkommen 19.000 Euro nicht übersteigt.
Für jedes weitere Kind im Haushalt, für das Kindergeld, -zuschuss oder -zulage (zum Zeitpunkt der Antragstellung) gezahlt wird, erhöht sich die Einkommensgrenze um 3.750 Euro. Dies gilt auch, wenn das Kind nicht im Haushalt wohnt.
Die Antragsformulare wurden bereits an alle Schüler der kreiseigenen Schulen ausgehändigt. Wer noch kein Formular erhalten hat, kann dies in den Schulsekretariaten oder bei der Kreisverwaltung erhalten. Alternativ ist hier ein Download möglich…
Weitere Informationen auf www.lmf-online.rlp.de.
Es gibt zwei Arten der Ausleihe: erstens die ohne Gebühr auf Antrag, zweitens die mit Gebühr.
- Die erste, ohne Gebühr, ist für Schüler bestimmt, deren Eltern ein geringes Einkommen haben. Eltern, die noch an dieser Schulbuchausleihe teilnehmen möchten, müssen den Antrag bis zum Stichtag 15. März abgegeben haben.
- Der Anmeldezeitraum für die Teilnahme mit Gebühr folgt später, nämlich vom 14. Mai bis 1. Juni 2018. Die dazu erforderlichen Freischaltcodes werden in den Schulen bis spätestens 11. Mai 2018 an die Schüler verteilt.
Bestellung der Bücher im externer LinkElternportal: 14.05. – 01.06.2018
Abbuchung des Leihentgelts: i. d. R. 01.11.2018
Info: Im laufenden Schuljahr 2017/2018 haben 4.460 der insgesamt 5.880 Schüler der weiterführenden Schulen des Kreises an der Schulbuchausleihe teilgenommen. Das entspricht in etwa 76 Prozent. Im vorherigen Schuljahr 2016/2017 lag die Teilnahmequote noch bei 75 Prozent. Im jetzt laufenden Schuljahr haben 1.073 Schüler Anspruch auf die kostenlose Ausleihe; das sind gut 24 Prozent aller Teilnehmer.