
Die Kreisordnungsbehörde des Kreises Ahrweiler hat folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Satz 17 dieser Allgemeinverfügung regelt die Maskenpflicht abweichend von dem Hygieneplan Corona für die Schulen in RLP, 5. Fassung vom 17.08.20.
- Mit Betreten des Schulgeländes ist die Maske zu tragen.
- Beim Essen ist selbstverständlich die Maske abzulegen. Dann ist aber der Mindestabstand von 1,5 m zwingend einzuhalten.
Hinweise für das nach den Herbstferien beginnende zweiwöchige Betriebspraktikum:
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Der Praktikumsbetrieb befindet sich in einem Risikogebiet:
In diesem Fall stellen wir es den Erziehungsberechtigten frei, das Praktikum abzusagen. Die Schülerinnen und Schüler müssen stattdessen ab Montag die Schule besuchen. Wichtig: Bitte informieren Sie den Betrieb über die Absage. -
Aufgrund der Infektionslage kündigt der Betrieb den Praktikumsplatz:
Auch in diesem Fall besteht Schulpflicht, sofern kein anderer Praktikumsplatz spontan gefunden werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ab Montag die Schule besuchen werden.
Beim Stadtradeln in Bad Neuenahr-Ahrweiler nahmen dieses Jahr 31 Teams mit insgesamt 409 aktiven Radlern teil, legten 93.852 km zurück und vermieden so 14 Tonnen CO2.
Das Team der Boeselager-Realschule war mit 43 aktiv radelnden Teilnehmern dabei, strampelte 9.009 km und belegte in der Gesamtwertung (geradelte km) Platz 3!

Kurz vor den Herbstferien zeichnete Bürgermeister Guido Orthen die besten Teams sowie die aktivsten Fahrradfahrer aus dem Stadtgebiet im Rahmen einer feierlichen Siegerehrung im Sitzungssaal des Rathauses aus – hier mit der Konrektorin der Boeselager-Realschule Bettina Lanzerath (4. v.r.)
Schulleiter Timo Lichtenthäler würdigte den sportlichen und ökologischen Einsatz der Schüler, Eltern und Lehrer für die Boeselager-Realschule. So konnten alleine von unserem Team fast anderthalb Tonnen CO2 vermieden werden.
Informationen zu Urlaubsreisen in den Herbstferien und Nutzung der Sporthalle
Liebe Eltern,
morgen starten wir in die Herbstferien, die wir uns alle redlich verdient haben.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen im Namen der gesamten Schulgemeinschaft für Ihr umsichtiges Handeln und Ihr Verständnis danken, welches uns durch die bisherigen acht Wochen getragen hat.
Im engen Dialog mit allen Beteiligten werden wir auch die Zeit nach den Herbstferien mit den uns zur Verfügung gestellten Möglichkeiten gestalten, so dass wir hoffentlich möglichst reibungslos durch die bevorstehende Winterperiode kommen. Gesundheitsschutz steht dabei stets im Mittelpunkt unseres Handelns. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder mit einer Kleidung in der Schule erscheinen, die der Witterung entspricht und für die Phasen des Stoßlüftens geeignet ist.
In den Herbstferien wollen vielleicht einige von Ihnen verreisen. Ich bin dazu verpflichtet, Ihnen folgende Informationen transparent zu machen:
Gemäß der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung sind Einreisende nach Rheinland- Pfalz, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage(!) vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (häusliche Quarantäne). Dies gilt auch, wenn das Urlaubsgebiet erst während des Aufenthalts zum Risikogebiet deklariert wird.
Personen, die aus einem Risikogebiet eingereist sind, sind verpflichtet, unverzüglich nach Einreise das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Von dort aus wird das weitere Vorgehen vorgegeben.
Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Homepage eine Liste von Staaten und Teilregionen veröffentlicht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Aufgrund der fortlaufenden Prüfung der Bundesregierung, inwieweit Staaten als Risikogebiete einzustufen sind, kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung der Liste des Robert-Koch-Instituts kommen. Bitte prüfen Sie auch unmittelbar vor Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem dieser Gebiete aufgehalten haben.
Sofern Sie also beabsichtigen in ein Risikogebiet zu verreisen, achten Sie bitte ganz besonders auf eine geeignete zeitliche Planung, damit Ihr Kind ab dem 26.10.2020 die Schule wieder besuchen darf. Sollte dies nicht möglich sein und die Quarantäne oder ein Teil der Quarantäne in der Schulzeit liegen, so informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Für die Schüler, die unmittelbar nach den Ferien im Praktikum sind, muss zusätzlich auch der Betrieb informiert werden.
Um zu vermeiden, dass sich das Virus in der Schule ausbreitet, was in der Folge sogar zu einer Schulschließung führen könnte, schicken Sie bitte Ihr Kind keinesfalls während der Zeit der häuslichen Quarantäne in die Schule.













