Maskenpflicht auch während des Unterrichts

On 25. Oktober 2020, in Corona, Informationen, by Ralf Breuer
Nach den Herbstferien: Maskenpflicht auch während des Unterrichts
 
 
Im Landkreis Ahrweiler wurde erstmals der Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten: Der Inzidenzwert liegt heute am Sonntag, 25.10.2020 bei 60.
 
Damit befindet sich der Kreis in der „Alarmstufe“ rot des Corona Warn- und Aktionsplans des Landes Rheinland-Pfalz. Entsprechend tagte zum ersten Mal eine sogenannte “regionale Corona Task-Force”, bestehend aus Führungskräften der Kreisverwaltung, des Landes und der Schulaufsicht. In dieser Runde wurden einstimmig einschränkende Maßnahmen beschlossen, die von Montag, 26. Oktober 2020, an für zwei Wochen gelten soll.
 

Die Kreisordnungsbehörde des Kreises Ahrweiler hat folgende Allgemeinverfügung erlassen:

–> Allgemeinverfügung

Satz 17 dieser Allgemeinverfügung regelt die Maskenpflicht abweichend von dem Hygieneplan Corona für die Schulen in RLP, 5. Fassung vom 17.08.20.

Für unsere Schule gilt deswegen: Die Maskenpflicht gilt nunmehr auch während des gesamten Unterrichts.
 
Folgende Anmerkungen bitten wir zur Kenntnis zu nehmen:
  1. Mit Betreten des Schulgeländes ist die Maske zu tragen.
  2. Beim Essen ist selbstverständlich die Maske abzulegen. Dann ist aber der Mindestabstand von 1,5 m zwingend einzuhalten.
Wichtig: Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler, bereits ab morgen eine ausreichende Anzahl an Masken zum Wechseln mitzunehmen und diese zu nutzen.
 
Zudem erinnern wir an die zwingende Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln: Abstand halten – Hände waschen – Alltagsmaske tragen. Auch die Installation der Corona Warn-App wird dringend empfohlen.

Hinweise für das nach den Herbstferien beginnende zweiwöchige Betriebspraktikum:

  • Der Praktikumsbetrieb befindet sich in einem Risikogebiet:
    In diesem Fall stellen wir es den Erziehungsberechtigten frei, das Praktikum abzusagen. Die Schülerinnen und Schüler müssen stattdessen ab Montag die Schule besuchen. Wichtig: Bitte informieren Sie den Betrieb über die Absage.

  • Aufgrund der Infektionslage kündigt der Betrieb den Praktikumsplatz:
    Auch in diesem Fall besteht Schulpflicht, sofern kein anderer Praktikumsplatz spontan gefunden werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ab Montag die Schule besuchen werden.

Dennoch hoffen wir, ihr hattet schöne Ferien und konntet euch in den Ferien gut erholen…
 
Und wünschen wir euch einen guten Start nach den Herbstferien! Bleibt gesund…
Tagged with: