Der Kreis Ahrweiler informiert...Die Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen für die Neuanmeldungen der Fünftklässler zum Schuljahr 2013/2014 haben begonnen. Die Schulen in Kreisträgerschaft – also die staatlichen Realschulen plus und die staatlichen Gymnasien – werden die Eltern der derzeitigen Viertklässler mit einem Merkblatt informieren, wie die Kreisverwaltung berichtet.

Die wichtigsten Punkte lauten: Die Eltern können sich für eine Schullaufbahn entscheiden. Die Anmeldung an der Wunsch-Schule bedeutet jedoch nicht immer, dass ihr Kind dort aufgenommen werden kann. Wenn in Einzelfällen eine Schule aus Platzgründen nicht alle Kinder aufnehmen kann, greift ein Nachmeldeverfahren.

Nach dem Schulgesetz haben Eltern das Recht, die Schullaufbahn ihres Kindes zu wählen. Die Eltern entscheiden sich mit der Grundschul-Empfehlung und melden ihr Kind zunächst an der gewünschten Schule an. Es besteht jedoch kein Anspruch, dass das Kind dort angenommen wird. Der Anspruch beschränkt sich auf einen Schulplatz unter den vorhandenen Schulen der gewählten Schulart.

Anmeldung ist also nicht gleich Aufnahme. Erst wenn alle Anmeldungen vorliegen, entscheidet die jeweilige Schulleitung über die Aufnahme, und zwar aufgrund der Aufnahmekapazität. Diese hängen davon ab, für wie viele Klassen je Klassenstufe die Schule ausgelegt ist.

Wenn an einer Schule die Anmeldungen höher sind als die Platzmöglichkeiten, beginnt unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist (28. Februar 2013) ein geordnetes Nachverteilungsverfahren mit festgelegten Auswahlkriterien. Wichtigster Punkt ist die räumliche Zuordnung unter Einbindung der öffentlichen Verkehrsbeziehungen, also die Länge und Zumutbarkeit des Schulweges. Das zweite, nachgeordnete Kriterium kann die Aufnahme von Geschwisterkindern sein. Auf dieser Grundlage wird Schülern dann gegebenenfalls ein Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart angeboten.

Die Eltern sind zur Angabe einer Alternativschule rechtlich nicht verpflichtet. Der Kreis rät jedoch, sich rein vorsorglich frühzeitig Gedanken über eine Alternativschule zu machen. Auf dem gelben Vordruck, den die Eltern erhalten, kann diese Alternativschule freiwillig eingetragen werden. Den Schulen erleichtert dies die Abstimmung untereinander.