Möglichkeit der qualifizierten Selbstauskunft

On 14. November 2021, in Corona, by Ralf Breuer

Zur Erinnerung:

Fehlen Schülerinnen und Schüler montags bei der Selbsttestung, müssen sie bei Wiederkehr den Nachweis einer Teststelle über das negative Testergebnis mitbringen.

Daneben besteht aber auch die Möglichkeit der qualifizierten Selbstauskunft. Dazu bringen die Schülerinnen und Schüler das folgende Formular, ausgefüllt von den Sorgeberechtigten, bitte mit in die Schule:

–> zum Formular “Selbstauskunft”