Testpflicht seit dem 25. April 2021

On 23. April 2021, in Corona, by Ralf Breuer

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes gilt seit dem 25. April 2021 auch an unserer Schule eine Testpflicht. Ein negativer Corona-Test ist jetzt unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.

Die Durchführung der Tests wird bei uns weiterhin nach dem bereits bewährten Modus stattfinden. Zu den bisherigen Testtagen Donnerstag (Starttag der Präsenzphase der jeweiligen Gruppe) und Montag (nach dem Wochenende) kommt nun noch der Mittwoch (letzter Tag der Präsenzphase) hinzu. Alle Schülerinnen und Schüler werden somit in den Präsenzphasen ihrer Gruppen insgesamt dreimal getestet.

Da eine schriftliche Einverständniserklärung nun nicht mehr notwendig ist, gehen wir davon aus, dass Ihre Kinder, wenn sie in der Schule erscheinen, auch an den Tests teilnehmen. Grundsätzlich können von Schülerinnen und Schülern, die den Test nicht in der Schule durchführen wollen, auch andere Testnachweise vorgelegt werden. Diese müssen aber von anerkannten Testzentren oder Ärztinnen und Ärzten ausgestellt sein und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Wir bitten aber dringend darum, dass Ihre Kinder sich bei uns in der Schule testen lassen. Unsere Testungen unter Aufsicht der Lehrkräfte haben sich inzwischen sehr gut eingespielt, sind kostenlos und für Sie mit keinem weiteren Aufwand verbunden.

Nehmen Schülerinnen und Schüler morgens nicht am Test teil und legen auch keinen Testnachweis vor, dürfen sie die Schule nicht betreten bzw. müssen diese verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen in einem solchen Fall von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten unverzüglich abgeholt werden. Sollte Ihr Kind einen Testtag an der Schule versäumen, muss für den darauffolgenden Tag einer der o. g. anerkannten Testnachweise vorgelegt werden oder die Schule darf erst wieder am nächsten Testtag besucht werden.

Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass die Präsenzpflicht in den Schulen nicht aufgehoben ist!
Für Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Testung teilnehmen, besteht daher auch kein Anspruch auf ein dem Präsenzunterricht vergleichbares pädagogisches Angebot.
Weitergehende Informationen können Sie dem Elternbrief des Bildungsministeriums im Anhang entnehmen.

–> Elternbrief des Bildungsministeriums

Wir sind überzeugt davon, dass wir auch diese neue Herausforderung gemeinsam als gesamte Schulgemeinschaft meistern werden und bedanken uns an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für Ihr Verständnis und die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten.

Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit und freundlichen Grüßen.

Ihre Schulleitung