Nikolaus-Überraschung für freiwillige Helfer der Nachmittagsbetreuung

Nikolaus-Überraschung für freiwillige Helfer der Nachmittagsbetreuung

Am Nikolaustag belohnte die 1. Konrektorin Bettina Lanzerath der Philipp Freiherr von Boeselager Realschule plus Ahrweiler 18 Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 mit einer kleinen Weihnachtsüberraschung. Das kleine Präsent soll ein Dankeschön für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule sein, die sich jede Woche für die Schulgemeinschaft einsetzen, indem sie die Schulleitung und die Lehrkräfte bei der Organisation und Durchführung der Mittags-und Nachmittagsbetreuung unterstützen.

So übernehmen sie den Kartenverkauf für das Mittagessen und nehmen in der ersten großen Pause die Essensbestellung entgegen. Außerdem helfen die Zehntklässler bei der Mittagsbetreuung ab 13.10 Uhr in der Mensa, indem sie mit Aufsicht führen. Ab 13.40 Uhr betreuen sie die Schüler auf dem Schulhof bei der aktiven Mittagspause oder bei schlechtem Wetter im Betreuungsraum bei Gesellschaftsspielen. In der Hausaufgabenbetreuung ab 14:00 Uhr unterstützen sie die Lehrkräfte.Als Gegenleistung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zertifikat als Beiblatt zum Zeugnis, das ihnen bestätigt, dass ein Sozialpraktikum absolviert wurde.
Folgende Schüler halfen in diesem Schulhalbjahr bei der Nachmittagsbetreuung: 9a: Laureta Muharemi; 9b: Sarah Budzinski+Anne Lichius; 10a: Nina Schall, Celina Thiel, Sophie Lüdenbach, Laura Funck; 10b: Philipp Di Carlo, Lucas Weiler, Lukas Jakobs, Mirlinda Hamza; 10c: Florian Lehmann, Alexander Tempel; 10d: Florian Giesen, Andreas Schaaf, Hanan Janwa, Ida Olef, Jacqueline Rhodmann, Katja Wilhelm, Franziska Moog, Tamara Höllger
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Der Kreis Ahrweiler informiert...Die Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen für die Neuanmeldungen der Fünftklässler zum Schuljahr 2013/2014 haben begonnen. Die Schulen in Kreisträgerschaft – also die staatlichen Realschulen plus und die staatlichen Gymnasien – werden die Eltern der derzeitigen Viertklässler mit einem Merkblatt informieren, wie die Kreisverwaltung berichtet.

Die wichtigsten Punkte lauten: Die Eltern können sich für eine Schullaufbahn entscheiden. Die Anmeldung an der Wunsch-Schule bedeutet jedoch nicht immer, dass ihr Kind dort aufgenommen werden kann. Wenn in Einzelfällen eine Schule aus Platzgründen nicht alle Kinder aufnehmen kann, greift ein Nachmeldeverfahren.

Nach dem Schulgesetz haben Eltern das Recht, die Schullaufbahn ihres Kindes zu wählen. Die Eltern entscheiden sich mit der Grundschul-Empfehlung und melden ihr Kind zunächst an der gewünschten Schule an. Es besteht jedoch kein Anspruch, dass das Kind dort angenommen wird. Der Anspruch beschränkt sich auf einen Schulplatz unter den vorhandenen Schulen der gewählten Schulart.

Anmeldung ist also nicht gleich Aufnahme. Erst wenn alle Anmeldungen vorliegen, entscheidet die jeweilige Schulleitung über die Aufnahme, und zwar aufgrund der Aufnahmekapazität. Diese hängen davon ab, für wie viele Klassen je Klassenstufe die Schule ausgelegt ist.

Wenn an einer Schule die Anmeldungen höher sind als die Platzmöglichkeiten, beginnt unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist (28. Februar 2013) ein geordnetes Nachverteilungsverfahren mit festgelegten Auswahlkriterien. Wichtigster Punkt ist die räumliche Zuordnung unter Einbindung der öffentlichen Verkehrsbeziehungen, also die Länge und Zumutbarkeit des Schulweges. Das zweite, nachgeordnete Kriterium kann die Aufnahme von Geschwisterkindern sein. Auf dieser Grundlage wird Schülern dann gegebenenfalls ein Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart angeboten.

Die Eltern sind zur Angabe einer Alternativschule rechtlich nicht verpflichtet. Der Kreis rät jedoch, sich rein vorsorglich frühzeitig Gedanken über eine Alternativschule zu machen. Auf dem gelben Vordruck, den die Eltern erhalten, kann diese Alternativschule freiwillig eingetragen werden. Den Schulen erleichtert dies die Abstimmung untereinander.