Schulbuchlisten 2023/2024

On 25. Mai 2023, in Informationen, Service, by Ralf Breuer
Liebe Eltern,
 
das Ministerium für Bildung hat den Anmeldezeitraum für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr im Schuljahr 2023/2024 verbindlich festgelegt:
 
Ihre Bestellung können Sie in diesem Jahr in der Zeit vom 26. Mai bis zum 26. Juni im Elternportal tätigen.
 

Hier die neuen Schulbuchlisten für  das nächste Schuljahr

Klassenstufe 5 –  Klassenstufe 6 –  Klassenstufe 7 *

Klassenstufe 8 * –  Klassenstufe 9 * –  Klassenstufe 10

* Bitte beachten Sie ab Klassenstufe 7 die Differenzierung nach Berufsreifezweig (…BR) und Sekundar 1-Abschluss (…S1). Achten Sie auch darauf, dass Sie die Bücher für die richtigen Wahlpflichtfächer bestellen.

Erläuterungen zu den Bücherlisten:

Folgende Bücher benötigen nur die Schülerinnen und Schüler die in der entsprechenden Lerngruppe sind, bzw. die das entsprechende Wahlpflichtfach belegen:

  • ETH = Ethik
  • ER = evangelische Religion
  • KR = katholische Religion
  • DaZW = Deutsch als Zweitsprache
  • FRZ = Französisch
  • TuN = Technik und Naturwissenschaften
  • HuS = Hauswirtschaft und Sozialwesen
  • WuV = Wirtschaft und Verwaltung
  • KüGS = Künstlerisches Gestalten im Sekundarbereich
  • KüGB = Künstlerisches Gestalten im Berufsreifezweig

Bestellungen im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr sind in der Zeit vom 26. Mai bis zum 26. Juni möglich.

Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule einen Elternbrief mit Informationen zur Ausleihe gegen Gebühr. Der Elternbrief enthält für jede Schülerin und jeden Schüler einen individuellen Freischaltcode, der für die Anmeldung zur Schulbuchausleihe benötigt wird.

Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zur entgeltlichen Ausleihe erfolgt über das von Ihnen eingerichtete Benutzerkonto. Bei der Anmeldung muss die Teilnahme an der Schulbuchausleihe verbindlich erklärt werden; ferner ist hier eine Einzugsermächtigung für das Entgelt vorgesehen.

Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zu dem Ausleihverfahren angemeldet hat, muss seine Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen!
In Einzelfällen, z. B. bei einem nachträglich erfolgten Schulwechsel, sind Ausnahmen möglich. Wenden Sie sich in diesen Fällen an den zuständigen Schulträger, d.h. in unserem Falle die Kreisverwaltung Ahrweiler.    –> Info Kreis Ahrweiler

Weitere Informationen zum System der Schulbuchausleihe gibt’s auf  www.lmf-online.rlp.de

–> Hier geht’s direkt zum Benutzerkonto:  Elternportal

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